1.1 Mit der Buchung des Kunden = Auftraggeber (AG), welche schriftlich per Anmeldeformular erfolgt, bietet der AG den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Leistungsbeschreibung inklusive dieser AGB an. Der Vertrag kommt mit der Zahlung des Kursbeitrages und mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die schriftlich erfolgen muss, und in Form einer Buchungsbestätigung angezeigt wird.
1.2 Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter (z.B. bei kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen) wird durch den Veranstalter nach Absprache ein Ersatzprogramm gestellt oder Ersatztermin vorgeschlagen oder der volle Betrag erstattet. Weitere Ansprüche Ansprüche ggü. dem Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
1.3 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
1.4 Bei massivem sicherheitsgefährdendem Verhalten des Teilnehmers, kann dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Gesamtpreis, die auftretenden Kosten gehen zu Lasten des AGs.
2.1 Nach Vertragsabschluss und vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr.
2.2 Ein Platz für die Teilnahme wird erst nach vollständiger Zahlung garantiert.
3.1 Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Sicherhiet der Teilnehmer während der Veranstaltung. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Betreuer.
3.2 Der Veranstalter gewährleistet eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
4.1 Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind verpflichtet, die Kinder darüber zu belehren, dass es für den Ablauf und die Sicherheit aller Kinder unerlässlich ist, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Größtmögliche Fürsorge und gewissenhafte Beaufsichtigung der Kinder erfordert im Vorfeld umfassende Information durch die Personensorgeberechtigten. Die Sorgeberechtigen haben in der Anmeldung auf wichtige Besonderheiten des Kindes (z.B. einzunehmende Medikamente, Gesundheitsbeeinträchtigungen und dgl.) hinzuweisen und sich über die Zustimmung / Nichtzustimmung zu möglichen Aktivitäten des Kindes (beaufsichtigtes Baden, Radfahren, Wandern, Transport) umfassend zu erklären.
4.2 Wird für ein Angebot die benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn die Leistung ändern oder die Veranstaltung absagen. Die Änderung oder Absage wird unverzüglich nach Kenntnis des Grundes erklärt. Bei einer Absage wird der bereits gezahlte Teilnahmepreis in vollem Umfang erstattet. Bei einer Änderung oder Absage sind weitergehende Ansprüche an die Veranstalter ausgeschlossen.
4.3 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kindes gegen die Anordnungen der Betreuer kann das Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch und im Falle einer Begleitung des Kindes nach Hause entstehenden zusätzlichen Kosten haben die gesetzlichen Vertreter des Kindes zu tragen.
Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner ersetzen in diesem Fall die unwirksame Klausel durch eine für beide Seiten angemessene. Änderungen von Angaben in der Leistungsbeschreibung bleiben vorbehalten.